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© PublicDomainPictures/Pixabay

Mit Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kann man bei der Stadt Blumberg keinen Blumentopf gewinnen

Dietrich Kuntz steht seit 2016 im Regen

Dietrich Kuntz versucht seit Januar 2016, kurz nach Einführung des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), unter Verweis darauf Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen der Abwassergebühren sowie die Berechnung von Straßenentwässerungskostenanteilen seit 1993 von der Stadtverwaltung Blumberg zu erhalten. Die Anfragen wurden überwiegend entweder nicht beantwortet oder nicht innerhalb der gesetzlich vorgegeben Fristen beantwortet (§ 7 Abs. 7 LIFG) oder selbst nach der eingeforderten Präzisierung der Anfrage nicht beantwortet.

Daher wandte er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW (LfDI BW) mit der Bitte um Vermittlung. Die Stadt Blumberg gab zu verstehen, dass sie sich außer Stande sehe, die zahlreichen Anfragen zu beantworten. Die riesige Anzahl von Klagen, Anträgen, Petitionen, Rechts- und Dienstaufsichtsbeschwerden, die von Herrn Kuntz eingereicht würden, dienten dazu, den Verwaltungsapparat „lahmzulegen“. Selbst die Einstellung einer eigens dafür bestimmten Mitarbeiterin könne die Flut von Anfragen nicht bewältigen, die auf die Stadt einströmte und nicht umlegbare Kosten für die Stadt und damit für alle Gemeindemitglieder verursache.

Seitens des LfDI wurde im Februar 2017 eine Beanstandung gegen die Stadt Blumberg, vertreten durch den Bürgermeister ausgesprochen. Dagegen erhob die Stadt Klage beim VG Stuttgart (VG Stuttgart Urteil vom 21.2.2019, 14 K 17293/17) und nach Klageabweisung legt sie Berufung beim VGH Baden-Württemberg (VGH Urteil vom 04.02.2020, 10 S 1082/19) ein. Die Berufung wurde ebenfalls zurückgewiesen und von Gericht die ordnungsgemäße Bearbeitung der Anfragen auferlegt.

Eine Mediation als Mittel der Wahl beim Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg wurde abgelehnt.

Aus heutiger Sicht kommt die Stadt weder ihrer Bearbeitungspflicht der Anträge von Herrn Kuntz vollständig nach, noch bemüht sie sich, um einen kooperativen und fairen Umgang mit ihm.

Im Gegenteil: Einen Prozess wegen missbilligender / diskreditierender Äußerungen der Stadt Blumberg hat er jüngst gewonnen. Die unerledigten Anfragen an die Stadtverwaltung Blumberg liegen seit 2016 (seit mehr als 6 Jahren), die erfolglosen Beanstandungen des LfDI gegenüber der Stadtverwaltung Blumberg (vgl. oben VG Stuttgart vom 21.02.2019 und VGH BW vom 04.02.2020) und die allgemein überlangen Gerichtsverfahren bei der Durchsetzung von Ansprüchen sind Gründe für den Verdruss von Herrn Kuntz.

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