Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir das Open Source-Tool "Matomo/Piwik". Dieses setzt zwei Cookies. Die gewonnenen Daten werden anonymisiert abgespeichert und verlassen unseren Server nicht. Weitere Informationen zum Datenschutz.

Cookie-Einstellungen ändern

Ein schwaches Informationsfreiheitsgesetz

Im Jahr 2016 trat in Baden-Württemberg das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) in Kraft. Das im Dezember 2015 einstimmig von allen Parteien verabschiedete Gesetz stellt jedoch nur einen Minimalkonsens dar.

Das LIFG gehört nach dem Transparenzranking von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation Deutschland zu den schwächsten Gesetzen über den Informationszugang in Deutschland, was die Reichweite der eingeräumten Informationsrechte und der Auskunftspflichten der öffentlichen Verwaltung, die formulierten Bereichsausnahmen, das Verfahren und die Gebühren wie auch die Rechte des Informationsfreiheitsbeauftragten anbetrifft.

Herausforderungen beim Infomationszugang

Amtliche Informationen bekommen interessierte Menschen mit dem LIFG daher nicht einfach so. Dafür muss zuerst ein schriftlicher (auch digital möglich) Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Manche Behörden - beispielsweise Hochschulen oder Geheimdienste - sind gar nicht auskunftspflichtig. Andere Stellen können sich auf weitreichende Ausnahmen, beispielsweise den Schutz von "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen", berufen. Doch auch wenn dem Informationsanspruch nichts entgegensteht, ist die Auskunft nicht garantiert. Behörden können für diese Auskunft Gebühren erheben, wodurch Antragstellende ihre Anfragen teilweise wieder zurückziehen. Manche Kommunen, wie beispielsweise Merzhausen, haben diese Gebühren gedeckelt. Ebenso dürfen Landesbehörden seit 2019 noch maximal 500€ für bereitgestellte Informationen verlangen. Wird die Gebühr akzeptiert oder wird gar keine erhoben, stellt die Behörde die amtlichen Informationen innerhalb eines Monats, bei komplexen Anfragen innerhalb dreier Monate, bereit. Der Landesbeauftrage für Datenschutz und die Informationsfreiheit stellt sicher, dass die betroffenen Stellen dem LIFG nachkommen.

Ein Bündnis für bessere Transparenz

Im Frühjahr 2021 hat ein Bündnis von Transparency International und Mehr Demokratie Baden-Württemberg einen Vorschlag für ein Transparenzgesetz vorgestellt und die Politik zur Einführung eines Transparenzgesetzes aufgefordert. Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag (S. 95/96) der neu gebildeten Landesregierung wurde die Initiative aufgegriffen und die Weiterentwicklung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes hin zu einem Transparenzgesetz angekündigt.

Die für das Gesetz nach fünf Jahren vorgesehene Evaluation durch durch die Landesregierung steht bis heute aus. Der Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, hat daraufhin im März 2021 eine eigene Evaluation durchgeführt. Er konstatiert, die Zeit sei "reif für ein Transparenzgesetz, welches dem aktuellen Stand der Informationsfreiheit in Deutschland gerecht wird" (S.17). In dem von ihm im Januar 2022 vorgelegten 3. Informationsfreiheits-Tätigkeitsbericht 2020/21 bezeichnet er unseren Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz für Baden-Württemberg als einen "fortschrittlichen Entwurf" (S. 15). Bei den IFG-Days 2022 hat Dr. Brink zudem einen eigenen Entwurf für ein Transparenzgesetz veröffentlicht.

nach oben