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Transparenzgesetz

Am 10. Februar 2021 haben wir unseren Vorschlag für ein Transparenzgesetz in Baden-Württemberg der Öffentlichkeit vorgestellt. Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl haben diesen Entwurf unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis ausgearbeitet. Finalisiert wurde er durch die Regionalgruppe Baden-Württemberg von Transparency International und Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg. Unser Vorschlag für ein Transparenzgesetz in Baden-Württemberg zeichnet sich durch einen sehr weiten Anwendungsbereich und die Einführung eines zentralen Transparenzportals für das ganze Land aus.

Anwendungsbereich

Das bisherige Landesinformationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg nimmt zahlreiche Institutionen vom Anwendungsbereich des Gesetzes von Anfang an aus, so z.B. die Landesbank Baden-Württemberg und die Sparkassen, die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft, der Freien Berufe und der Krankenversicherung.

Unser Gesetzentwurf bedeutet einen Paradigmawechsel. Das Transparenzgesetz erfasst sämtliche Stellen des Landes Baden-Württemberg und die Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Landkreise. Aus verfassungsrechtlichen Gründen werden nur der Landtag außerhalb der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben, die Gerichte, soweit es sich nicht um in öffentlicher Sitzung verkündete Urteile und Beschlüsse handelt, und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen und deren Quellen für die aufgeführten Tätigkeiten von einer Informationspflicht ausgenommen.

Es gibt keinen Grund für eine pauschale Einschränkung des gesetzlichen Anwendungsbereichs, so wie es noch das derzeitige Landesinformationsfreiheitsgesetz tut. Schutzbedürftige Interessen sind im Einzelfall mit dem öffentlichen Interesse an einer Veröffentlichung abzuwägen. Personenbezogene Daten, geistiges Eigentum sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden so geschützt, selbstverständlich auch öffentliche Belange und behördliche Entscheidungsprozesse. Dadurch ergibt sich ein sehr weiter Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes.

Transparenzportal

Es reicht nicht aus, dass amtliche Informationen irgendwo im Netz veröffentlicht werden. Für einen einfachen Informationszugang ist die Veröffentlichung sämtlicher Informationen auf einem zentralen Transparenzportal erforderlich. Die Einrichtung eines solchen Transparenzportals kann nur das Land Baden-Württemberg übernehmen. Das Land stellt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Infrastruktur zur Verfügung, über welche alle öffentlichen Stellen die zu veröffentlichenden Informationen eingeben. Alle Informationen können sodann gebühren- und barrierefrei durch interessierte Menschen online abgerufen werden. 

Den Gesetzesentwurf inklusive Gesetzesbegründung und einer ausführlichen Zusammenfassung finden Sie hier.

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