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© NABU/Hannes Huber

Transparenzgesetz zum Schutz von Streuobstwiesen?

Baden-Württemberg ist das Land der Streuobstwiesen. Auf rund 110.000 Hektar gibt es etwa 7,1 Millionen Streuobstbäume. Damit steht fast jeder zweite Streuobstbaum Deutschlands in Baden-Württemberg. Das Land besitzt die größten zusammenhängenden Streuobstflächen in ganz Europa. Streuobstwiesen bieten Lebensraum für rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten und sind damit wahre Schatzkammern der Artenvielfalt. Darüber hinaus binden die Bäume Kohlenstoffdioxid aus der Atmosphäre, spenden Schatten und puffern im Sommer Hitzeextreme ab – ein Faktor, der gerade in Siedlungsnähe nicht zu unterschätzen ist.

Aus gutem Grund wurden Streuobstbestände in Baden-Württemberg im Juli 2020 mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz unter Schutz gestellt. Dieses Gesetz ist ein direktes Ergebnis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Der neue Paragraf 33a soll Streuobstbestände über 1.500 Quadratmeter schützen. Ihre Rodung darf nur in Ausnahmenfällen und bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses genehmigt werden. Wenn eine Streuobstwiese doch weichen muss, ist dieser Eingriff durch die Verursacher, wie z. B. Kommunen auszugleichen.

„Trotz des Gesetzes fallen Streuobstwiesen landauf und landab weiterhin der Bebauung zum Opfer“, stellt NABU-Landesvorsitzender Johannes Enssle fest. „Deshalb haben wir bei allen 35 Landkreisen im Land Anträge gestellt, um herauszufinden, wie viele Rodungsgenehmigungen seit Inkrafttreten des Gesetzes erteilt wurden“, so Johannes Enssle weiter. In 21 Landkreisen sind insgesamt 55 Rodungsanträge von Kommunen oder Privatpersonen eingegangen, davon haben die Behörden lediglich zwei abgelehnt.

„Das Ergebnis der Abfrage schockiert uns: Offensichtlich treffen die Genehmigungsbehörden in den Landratsämtern zu häufig und auf dünner Datengrundlage Abwägungsentscheidungen zugunsten von Bauvorhaben. Von Ausnahmen kann bei diesen Zahlen nicht die Rede sein. Es ist ein Unding, dass wir bei den Behörden immer wieder erst genau nachfragen müssen um solche Dinge zu erfahren. Besser wäre es, die Informationen stünden von vornherein öffentlich zur Verfügung. Das ist mit ein Grund, warum wir uns als NABU für die Einführung eines Transparenzgesetzes in Baden-Württemberg einsetzen.“

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